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  • Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Es müssen alle Fragen beantwortet werden.
  • Das Resultat des Sehtests muss durch eine Optikerin oder einen Optiker mit Diplom oder durch eine Ärztin oder einen Arzt auf dem Gesuchsformular eingetragen sein. Diese Fachpersonen müssen in der Schweiz tätig und anerkannt sein. Ein Brillenrezept oder Brillenpass genügt nicht.
  • Für die Kontrolle der Personalien und die Identifikation der Person ist bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen, inklusive eines aktuellen farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm, der Identitätskarte oder des Passes, oder des Ausländerausweises, persönlich vorzusprechen.
  • Die persönliche Vorsprache ist auch bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle erforderlichen Unterlagen müssen mitgebracht werden. Zusätzlich werden folgende Dokumente verlangt:
    Pass oder Identitätskarte im Original für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
    Original Ausländerausweis für ausländische Staatsangehörige
  • Die Motorfahrzeugkontrolle erteilt Ihnen eine Zulassungsbewilligung, damit Sie die Theorieprüfung absolvieren können. Diese kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters zum Führen von Motorfahrzeugen der entsprechenden Kategorie abgelegt werden.
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird Ihnen der Lernfahrausweis erteilt und mit A-Post zugestellt, sofern Sie das Mindestalter erreicht haben.
  • Das gleiche Verfahren gilt für die Spezialkategorien G und M. Nach bestandener Theorieprüfung wird Ihnen der Führerausweis im Kreditkartenformat erteilt und mit A-Post zugesandt.

Motorfahrzeugkontrolle – Der Weg zum Führerausweis

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