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Als Friedensrichterin unserer Gemeinde amtet:
Frau Yvonne Hürbin, Kienberg
Bei Bedarf melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter
· wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
· wenn der Streitwert CHF 2’000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter
· wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

Bis CHF 5’000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:

II. Strafsachen
Als urteilender Richter
· wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

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