Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 6 des Kantonalen Gemeindegesetzes erteilt werden. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen im Informations- und Datenschutzgesetz § 22 und in der Informations- und Datenschutzverordnung § 15.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.