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Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 6 des Kantonalen Gemeindegesetzes erteilt werden. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen im Informations- und Datenschutzgesetz § 22 und in der Informations- und Datenschutzverordnung § 15.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

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