Winterdienst
Für den Winterdienst in der Gemeinde Kienberg ist Martin Gubler zuständig:
062 844 19 62
079 762 08 03
Merkblatt des Winterdienstes in Kienberg
Ausgangslage:
Der Winterdienst der Gemeinde Kienberg hat die Aufgabe, die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten so zu unterhalten, dass sie begeh- und befahrbar sind. Die Gemeinde betreibt einen eingeschränkten Winterdienst, so dass mit Einschränkungen gerechnet werden muss. Ein angepasstes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollten es aber allen ermöglichen, an den wenigen „weissen“ und „glatten“ Tagen unsere Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.
Wichtige Informationen:
Alle Beteiligten sind verpflichtet, das Verhalten den äusseren Gegebenheiten sinnvoll anzupassen. Wer beispielsweise mit Sommerreifen nicht rechtzeitig anhalten kann, weil Schneematsch auf der Strasse liegt, haftet selbst für sein Verschulden. Auch Velofahrer und Fussgänger können und müssen sich auf winterliche Strassenverhältnisse einstellen und sich entsprechend ausrüsten und schützen. Private Gebäude- oder Grundeigentümer sind für ihren Anschluss an den öffentlichen Bereich (Plätze und Einfahrten) bei der Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben werden. Bitte denken sie daran, dass falsch abgestellte Autos die Schneeräumung behindern oder gar verhindern können.
Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?
Unter „eingeschränktem Winterdienst“ verstehen wir, dass die Gemeindestrassen, Quartierstrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt werden (Weissräumung) und je nach Witterung gesalzen werden. Die Kantonsstrassen werden nach erfolgter Schneeräumung auf ein Minimum beschränkt gesalzen (Schwarzräumung). Die Kantonsstrassen und Hauptstrassen mit öffentlichem Verkehr haben erste Priorität. Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt. Die Verpflichtung für einen dauerhaften 24h-Einsatz kann nicht erwartet werden. Zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr darf keine Schneeräumung erwartet werden.
Pflügen
Sobald auf den Strassen und Trottoirs ungefähr 5 – 10 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz. Die Kantonsstrassen werden durch den Lastwagenpflug der Firma Gubler (im Auftrag des Kantons), die Gemeinde- und Quartierstrassen mit Traktor und Schneepflug durch Thomas Frei gepflügt. Die Trottoirs und das Areal der Mehrzweckhalle werden mit Motormäher mit Schneeschild durch den Gemeindearbeiter vom Schnee befreit. Sollte der Schneepflug ausserhalb der geplanten Touren oder Zeiten benötigt oder angefordert werden, ist dies möglich, jedoch auf eigene Kosten.
Salzen:
Der Einsatz von Streumitteln (Salz) wird auf ein Minimum beschränkt, da grössere Mengen Salz die Umwelt stark schädigen. Eine Tour mit dem Salzstreuer benötigt ca. 100 kg Salz. Bei zehn Einsätzen ergibt das schon bald eine Tonne Salz, welches die Umwelt stark belastet. Salz sollte nur bei kritischen Bedingungen auf den Strassen, Trottoirs und Schulwegen als Taumittel zum Einsatz kommen und nur dann massvoll eingesetzt werden, wenn Rutsch- oder Schleudergefahr besteht (Vereisung der Belagsoberfläche) oder nach erfolgter Schneeräumung. Nach den gesetzlichen Vorschriften der Eidg. Stoffverordnung ist es verboten, in den frischen Schnee Salz zu streuen.
Motto beim Streusalz: Soviel wie nötig – so wenig wie möglich!
Splitten:
Splitt ist ökologisch weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird dieser Einsatz minimalisiert. Splitt kann bei Bedarf auf den Trottoirs, Gehwegen und auf Strassen mit starken Steigungen eingesetzt werden.
Winterdienst auf Wander- und Waldwegen:
Auf Wander- und Waldwegen werden keine Winterdienstarbeiten ausgeführt. Das Begehen erfolgt somit auf eigenes Risiko. Es können demzufolge auch keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Zum Schluss noch dies…
Wir alle sind Strassen- und/oder Trottoir- Benützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind: Fussgängerinnen und Fussgänger wünschen sich, einkaufen oder spazieren zu gehen, ohne gleich auszugleiten. Berufstätige möchten rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz ankommen. Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgabe nach bestem Wissen und Können für die Allgemeinheit auszuführen. Bitte denken Sie aber daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein und jeder einzelne Verkehrsteilnehmer muss sich den Witterungsverhältnissen anpassen.
Wir wünschen allen eine sichere Winterzeit.
Der Gemeinderat