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Tote Tierkörper müssen in der Sammelstelle Stüsslingen von 08.00 bis 20.00 Uhr (ohne Verpackung und Gebinde) entsorgt werden.

Regionales Notschlachtlokal Stüsslingen
Tierkörpersammelstelle
Hauptstrasse 53
4655 Stüsslingen

Abwart:

Felix Wittmer
Hauptstrasse 60
4655 Stüsslingen
Handy: 079 / 698 53 62
Telefon: 062 / 298 25 76

Dies gilt für umgestandene, totgeborene oder nicht zur Fleischgewinnung getötete Tiere, inklusive kleine Heimtiere, Geflügel und Vögel oder Teile davon bis zum Maximalgewicht von 200 kg.

Tote Kleintiere (z.B. Katzen, Hunde usw.) bis zum Maximalgewicht von 10 kg dürfen auf dem Privatgrund vergraben werden, wenn das Gebiet nicht in einer Grundwasserschutzzone liegt.

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